Lang-LKW (über 25 m) biegt ab: Notfalls Einweisung nötig beim Rechtsabbiegen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.05.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1282 Aufrufe

Kennen Sie noch diese dämlichen Aufkleber von Truckern in den 80er Jahren: "Damen aufgepasst...". Daran musste ich sofort hier denken. Es geht nämlich um die Sorgfalspflicht beim Rechtsabbiegen eines so genannten Lang-LKW. Der schwenkt offenbar mit der linken vorderen Ecke bis zu einen Meter in die Gegenfahrbahn, wenn er abbiegt. Hoch gefährlich also. Notfalls muss sich der Fahrzeugführer also beim Rechtsabbiegen sogar einweisen lassen, so das OLG Stuttgart. Leitsatz:

Schwenkt beim Rechtsabbiegen eines Lang-Lkws die linke vordere Ecke seines Anhängers um ca. einen Meter nach links in die fremde Fahrbahn aus und kann der Fahrer den hierdurch gefährdeten Verkehrsraum nicht beobachten, muss sich der Fahrer von einer anderen Person einweisen lassen.

OLG Stuttgart Urt. v. 11.4.2024 – 2 U 176/22, BeckRS 2024, 7153

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